Welt 28.09.2026
20:59 Uhr

„Außerordentlich komplexe Verfahren“ – Ex-Verfassungsrichter sehen hohe Hürden für AfD-Verbot


Ein AfD-Verbotsverfahren verlangt nach Ansicht früherer Verfassungsrichter besonders belastbares Material. Udo di Fabio verweist zudem auf die Russlandkontakte der Partei.

„Außerordentlich komplexe Verfahren“ – Ex-Verfassungsrichter sehen hohe Hürden für AfD-Verbot
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Ute Grabowsky/photothek.net via imago-images

Frühere Verfassungsrichter haben anlässlich des 75. Geburtstages des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf hohe Hürden hingewiesen. Der frühere Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte der Wochenzeitung „Das Parlament“ (verlinkt auf https://www.das-parlament.de/inland/recht/das-vertrauen-ist-das-kapital-des-gerichts) , Verbotsverfahren seien außerordentlich komplex. Das Gericht sei darauf angewiesen, dass die Antragsteller den Sachverhalt sehr gut aufbereiteten. „Ich glaube, es gibt eine sehr realistische Vorstellung davon, was die Herausforderungen eines solchen Verfahrens sind. Deshalb tut man sich auch so schwer, eine Entscheidung darüber zu treffen.“ Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller (CDU) verwies im Radiosender „Bayern 2“ auf das in seiner Amtszeit gescheiterte NPD‑Verbotsverfahren. Die NPD sei ein „zerstrittener Haufen älterer Männer“ gewesen, von dem keine Gefahr ausgegangen sei. Das sei bei der AfD völlig anders. „Trotzdem muss jeder wissen, auch ein AfD-Verbotsverfahren ist ausgesprochen anspruchsvoll, hat hohe Hürden“, sagte Müller. Im Übrigen löse man die damit verbundenen politischen Probleme nicht mit einem Verbot der Partei. Ex-Richter di Fabio: „Sorgfältig überlegen“ Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio sagte dem „Tagesspiegel“, es gehe um die Frage, ob die AfD gemäß ihrem eigenen Verständnis eine Mehrheit erringen wolle, um Regierungsverantwortung zu übernehmen, oder um die verfassungsrechtliche Ordnung in ihrem Kern zu verändern oder gar außer Kraft zu setzen. Das sei nicht so leicht zu beurteilen, wie es etwa bei der NPD der Fall gewesen sei. Rechtlich müsse man sorgfältig überlegen, ob das zugängliche Material ausreiche, um mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der Sache erfolgreich zu sein. Kritisch bewertet di Fabio die AfD‑Außenpolitik. Es zeige sich eine „hohe Affinität zu Diktaturen wie in Russland“. In einem Verbotsverfahren gehe es nicht nur um die Verteidigung der freiheitlichen Grundordnung nach innen, sondern auch um Gefahren für den Bestand der Bundesrepublik bei einer Bedrohung von außen, sagte er. Die Beziehungen zu Russland seien mehr als angespannt. „Wenn eine Partei hier allzu große politische Nähe zeigt und freundschaftliche Kontakte zu aggressiven Machthabern pflegt, kann das in Richtung Staatsgefährdung weisen.“